Die Rechnung, die eine Detektei an ihre Klienten schickt, setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Da sind zum einen die Leistungen, die berechnet werden, zum anderen die notwendigen Auslagen, die Spesen also. Wer einen Auftrag an eine Detektei vergeben möchte, und auf die Kosten achten möchte, sollte eine Kostenvereinbarung mit der Firma treffen. Beim Gespräch über den Fall, bei dem auch die Informationen, die für die Ermittlungen wichtig sind, übermittelt werden, kann diese Kostenvereinbarung gleich mit erledigt werden.
So ist es zum Beispiel möglich, eine gewisse Dauer der Ermittlungen mit der Detektei zu vereinbaren. Lassen sich nach einem gewissen Zeit- und Kostenaufwand keine Ergebnisse vorweisen, wird in einem solchen Fall noch einmal besprochen, ob und wie die Untersuchungen von der Detektei weiter betrieben werden sollen. Hier kann eine Zwischenrechnung gestellt werden, sodass eine genaue Abrechnung und ein sozusagener Neubeginn stattfinden kann. Nicht vergessen darf man, dass das Arbeiten in der Nacht, an Sonn- und Feiertagen sowie unter widrigen Bedingungen teurer ist, als die einfache Arbeitszeit an normalen Werktagen. Diese Arbeitszeiten auszuschließen ist nicht immer möglich, kann aber vereinbart werden. Oft reicht es aus, von Montag bis Freitag eine Observation vorzunehmen, in anderen Fällen sind gerade die Nächte und Wochenenden interessant. Dann muss natürlich auch dafür bezahlt werden.
Die Kostenvereinbarung kann mit einem bestimmten Budget genauer definiert werden. Möchte der Auftraggeber nur eine gewisse Summe ausgeben, sollte er dies unbedingt mit der Detektei abklären. So kann es nicht zu Missverständnissen kommen. Die Kostenvereinbarung in schriftlicher Form ist für beide Seiten bindend.
